Unter den Begriffen «Sonderabfälle und Gefahrengutabfälle» werden umweltgefährdende und gesundheitsschädliche Stoffe zusammengefasst, die gemäss strenger gesetzlicher Vorschriften gelagert, transportiert und entsorgt werden müssen.
Diese Aufzählung ist nicht abschliessend. Bei Fragen wenden Sie sich an unsere Kundenberater.
Gerne beraten wir Sie bei den verschiedenen Entsorgungsvarianten in Bezug auf Lagerung, Transport und Abnahme der Sonder- und Gefahrengutabfälle. Bei Bedarf erstellen wir gerne ein Entsorgungskonzept.
Das bieten wir Ihnen an:
Sonder- und Gefahrengutabfälle können Sie bei uns in Engelburg oder Sulgen anliefern.
Für den Transport stellen wir Ihnen Fahrzeuge mit ADR-Zulassung, sowie geschultes und ausgebildetes Personal zur Verfügung. Damit ein sicherer Transport gewährleistet werden kann, stellen wir Ihnen Spezial- und UN-Gebinde bereit.
Das europäische Übereinkommen ADR regelt die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Strasse innerhalb der EU. Es stellt ein Basisregelwerk dar und enthält Vorschriften für die Verpackung, Sicherung und Kennzeichnung von Gefahrgütern, die im Strassenverkehr transportiert werden.
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